Finanzamt Biersdorf am See

Die idyllische Gemeinde Biersdorf am See im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist dem Finanzamt Bitburg-Prüm zugeordnet. Als Bürger dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Hier stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer helfen können. Auch Informationen zu Fristen und die Einreichung der notwendigen Belege sind Teil des Serviceangebots. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Das Finanzamt Bitburg-Prüm ist somit Ihr Partner für alle steuerlichen Belange in Biersdorf am See.

Biersdorf am See im Überblick

Einwohner 108 52 männlich
56 weiblich
Fläche 1,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54636

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biersdorf am See

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank