Finanzamt Billigheim

Die Gemeinde Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Mosbach zugeordnet. Hier sind Sie gut aufgehoben, wenn es darum geht, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Lohnsteuerfragen zur Seite und erledigt die Erstellung Ihrer Steuerbescheide. Es ist wichtig, dass alle Belege und Nachweise fristgerecht eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen. Ein Umzug über die Grenzen von Billigheim hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort gilt, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. So erhalten Sie schnell die nötigen Informationen zu Ihrer Steuerangelegenheit.

Billigheim im Überblick

Einwohner 18.121 8.929 männlich
9.192 weiblich
Fläche 44,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Mosbach

Adresse

Pfalzgraf-Otto-Str. 5
74821 Mosbach

Kontakt

Telefon 06261 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06261 807-200

Finanzamtsnummer

2840

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE NECKARTAL-ODENWALD

IBAN: DE87674500480008102204

BIC: SOLADES1MOS

Zuständig für Postleitzahlen

74842

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Billigheim

?
Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank