Finanzamt Binningen

Die Gemeinde Binningen im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Simmern-Zell. Einwohner, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können sich direkt an dieses Finanzamt wenden. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Berechnung der Lohnsteuer werden hier kompetent beantwortet. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege sorgfältig zusammenzustellen und die Fristen für die Einreichung im Blick zu behalten. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte jedoch ein Wechsel des zuständigen Finanzamts notwendig werden. Um sicherzustellen, dass Sie immer das richtige Finanzamt zur Hand haben, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. So bleiben Sie bestens informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Binningen im Überblick

Einwohner 4.936 2.504 männlich
2.432 weiblich
Fläche 107,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56754

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Binningen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank