Finanzamt Binswangen

Die Gemeinde Binswangen im Kreis Dillingen a.d.Donau, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Dillingen als zuständigen Ansprechpartner für steuerliche Belange. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung. Es ist ratsam, die geltenden Fristen zu beachten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Das Finanzamt informiert darüber hinaus über alle relevanten Aspekte Ihrer Steuerbescheide. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Suchfunktion nutzen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann unter Umständen einen Wechsel des Finanzamts nach sich ziehen. Halten Sie daher alle Belege bereit, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

Binswangen im Überblick

Einwohner 1.368 699 männlich
669 weiblich
Fläche 11,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86637

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Binswangen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank