Finanzamt Bippen

Die Gemeinde Bippen, im Kreis Osnabrück in Niedersachsen, gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Quakenbrück. Bewohner von Bippen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Das Finanzamt hilft Ihnen, Fristen im Blick zu behalten und informiert Sie über die erforderlichen Belege, die Sie für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigen. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise eine Änderung der Zuständigkeit Ihres Finanzamts zur Folge hat. Um das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Das Finanzamt Quakenbrück steht den Bürgern von Bippen bei allen steuerlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Bippen im Überblick

Einwohner 2.938 1.482 männlich
1.456 weiblich
Fläche 79,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Quakenbrück

Adresse

Lange Straße 37
49610 Quakenbrück

Postfach 1261 , 49602 Quakenbrück

Kontakt

Telefon 05431 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2367

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BERSENBRUECK

Kontoinhaber: Finanzamt Quakenbrück

IBAN: DE45265515400018837179

BIC: NOLADE21BEB

Zuständig für Postleitzahlen

49626

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bippen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank