Finanzamt Bischberg

Die Gemeinde Bischberg im Kreis Bamberg, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Bamberg zugeordnet. Bewohner von Bischberg haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung und gibt Ihnen wertvolle Informationen zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie bequem unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Sie erhalten dort alle relevanten Informationen rund um Ihre steuerlichen Belange und die nötigen Belege. Zögern Sie nicht, das Finanzamt Bamberg zu kontaktieren, um Ihre Fragen zu klären und um sicherzustellen, dass Sie alle Fristen einhalten.

Bischberg im Überblick

Einwohner 6.056 3.061 männlich
2.995 weiblich
Fläche 17,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 239

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Bamberg

Adresse

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Kontakt

Telefon 0951 84-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0951 84-230

Finanzamtsnummer

9207

Hinweis

Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0951 84-119.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE98760000000077001502

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

96118, 96120

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bischberg

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 315%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bischberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bischberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Bischberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, telefonisch unter 0951 84-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bischberg zuständig?

Das Amt ist für Bischberg mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bischberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bischberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bamberg Hirschaid Memmelsdorf Hallstadt Strullendorf Burgebrach Scheßlitz Stegaurach Litzendorf Schlüsselfeld Frensdorf Zapfendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank