Finanzamt Bischheim

Bischheim liegt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Wenn Sie in Bischheim wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sprechen Sie bitte mit dem Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer und stellt sicher, dass Sie über alle Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen informiert sind. Um mögliche Schwierigkeiten und Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam, alle Belege und notwendigen Dokumente rechtzeitig einzureichen. Auch bei Fragen zu Steuerbescheiden können Sie sich an das Finanzamt wenden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert.

Bischheim im Überblick

Einwohner 4.189 2.083 männlich
2.106 weiblich
Fläche 18,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67292, 67294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bischheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bischheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bischheim

Wann hat das Finanzamt Bischheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bischheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlsplatz 6, 67549 Worms, telefonisch unter 06241/30460 oder per E-Mail an Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bischheim zuständig?

Das Amt ist für Bischheim mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bischheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bischheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Dorn-Dürkheim Mölsheim Bechtheim Mettenheim Dittelsheim-Heßloch Bennhausen Köngernheim Ottersheim Stetten Alsheim Worms Mörsfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank