Finanzamt Bisterschied

In der Gemeinde Bisterschied im Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Kaiserslautern zuständig. Die Einwohner von Bisterschied haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung entweder online oder persönlich einzureichen. Sollten Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten aufkommen, steht das Finanzamt Kaiserslautern den Bürgern beratend zur Seite. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Zudem erhalten die Bürger regelmäßig Steuerbescheide, die sie sorgfältig auf Richtigkeit prüfen sollten. Im Falle eines Umzugs über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen die zuständige Behörde für Ihren Wohnort anzeigt.

Bisterschied im Überblick

Einwohner 602 295 männlich
307 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67806

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bisterschied

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bisterschied

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bisterschied

Wann hat das Finanzamt Bisterschied geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bisterschied?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Eisenbahnstr. 56, 67655 Kaiserslautern, telefonisch unter 0631/36760 oder per E-Mail an Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bisterschied zuständig?

Das Amt ist für Bisterschied mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bisterschied online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bisterschied abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frankelbach Steinbach am Donnersberg Schiersfeld Kaiserslautern Schallodenbach Neuhemsbach Eisenberg (Pfalz) Olsbrücken Schneckenhausen Enkenbach-Alsenborn Ransweiler Sembach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank