Finanzamt Bodelshausen

In der Gemeinde Bodelshausen, die im Kreis Tübingen, Baden-Württemberg, liegt, ist das Finanzamt Tübingen zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt Tübingen bietet umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Steuerbescheiden. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung ist es wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig zu sammeln und die gesetzten Fristen zu beachten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte zur Folge haben, dass Sie sich an ein neues Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Die Mitarbeiter des Finanzamts Tübingen sind kompetent und helfen Ihnen gerne bei allen steuerlichen Anliegen.

Bodelshausen im Überblick

Einwohner 399 198 männlich
201 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72407, 72408, 72411

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bodelshausen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank