Finanzamt Bodenwöhr

Bodenwöhr im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, hat ebenfalls das Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald als zuständige Behörde. Sollten Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben wollen, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Belange. Neben der Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung beantwortet das Finanzamt auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Ein Umzug könnte dazu führen, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändert, also informieren Sie sich im Voraus, um keine Fristen zu versäumen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das passende Finanzamt zu finden. Für die Bewohner von Bodenwöhr ist es wichtig, alle relevanten Belege und Dokumente rechtzeitig einzureichen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Bodenwöhr im Überblick

Einwohner 4.221 2.159 männlich
2.062 weiblich
Fläche 54,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92439

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bodenwöhr

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bodenwöhr

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bodenwöhr

Wann hat das Finanzamt Bodenwöhr geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:00 Uhr; Di 7:30–12:00 Uhr; Mi 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bodenwöhr?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, telefonisch unter 09431 382-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bodenwöhr zuständig?

Das Amt ist für Bodenwöhr mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bodenwöhr online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bodenwöhr abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwandorf Burglengenfeld Maxhütte-Haidhof Nittenau Neunburg vorm Wald Teublitz Nabburg Schwarzenfeld Wernberg-Köblitz Wackersdorf Pfreimd Oberviechtach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank