Finanzamt Böbingen an der Rems

Die Gemeinde Böbingen an der Rems im Ostalbkreis in Baden-Württemberg ist dem Finanzamt Schwäbisch Gmünd zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen jederzeit zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung zu beachten, um Komplikationen zu vermeiden. Bei einem Umzug könnte sich auch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt nach einem Wohnortwechsel für Sie zuständig ist. Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd bietet Ihnen auch Unterstützung bei Steuerbescheiden und beim Einreichen von Belegen, damit Sie Ihre steuerlichen Pflichten problemlos erfüllen können.

Böbingen an der Rems im Überblick

Einwohner 58 28 männlich
30 weiblich
Fläche 1,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Schwäbisch Gmünd

Adresse

Augustinerstr. 6
73525 Schwäbisch Gmünd

Kontakt

Telefon 07171 602-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07171 602-266

Finanzamtsnummer

2883

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE66630000000061401501

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73560

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böbingen an der Rems

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Böbingen an der Rems

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Böbingen an der Rems

Wie erreiche ich das Finanzamt Böbingen an der Rems?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Augustinerstr. 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, telefonisch unter 07171 602-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Böbingen an der Rems zuständig?

Das Amt ist für Böbingen an der Rems mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Böbingen an der Rems online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Böbingen an der Rems abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Heuchlingen Heubach Ruppertshofen Täferrot Göggingen Iggingen Gschwend Schwäbisch Gmünd Durlangen Obergröningen Eschach Bartholomä

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank