Finanzamt Böbrach

In der Gemeinde Böbrach, die zum Kreis Regen im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Zwiesel mit dem Außenstellen Viechtach zuständig. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Dabei ist es wichtig, die Fristen für die Steuererklärungen im Auge zu behalten, um eventuelle Versäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb von Böbrach sollten Sie beachten, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Das Finanzamt hilft Ihnen ebenso bei der Klärung von Themen wie Lohnsteuer, Steuerbescheiden und dem Einreichen von Belegen. Um sicherzugehen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion auf der Website, die Ihnen das passende Finanzamt für Ihren Wohnort anzeigt.

Böbrach im Überblick

Einwohner 1.564 791 männlich
773 weiblich
Fläche 27,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 230

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Zwiesel m. ASt Viechtach

Adresse

Stadtplatz 16
94227 Zwiesel

Postfach 1262 , 94221 Zwiesel

Kontakt

Telefon 09922 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09922 507-200

Finanzamtsnummer

9170

Hinweis

Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch
Standort Zwiesel: 09922 / 507-258
Standort Viechtach: 09922 / 507-322.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94255

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böbrach

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Böbrach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Böbrach

Wie erreiche ich das Finanzamt Böbrach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stadtplatz 16, 94227 Zwiesel, telefonisch unter 09922 507-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Böbrach zuständig?

Das Amt ist für Böbrach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Böbrach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Böbrach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Regen Zwiesel Viechtach Kirchberg i.Wald Bodenmais Bischofsmais Rinchnach Teisnach Prackenbach Kollnburg Frauenau Drachselsried

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank