Finanzamt Böhlen

Die Stadt Böhlen im Kreis Leipzig, Freistaat Sachsen, ist dem Finanzamt Grimma zugeordnet. Bürger von Böhlen können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten auch Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist von Bedeutung, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen einzuhalten, um unerwünschte Nachzahlungen zu vermeiden. Darüber hinaus gibt Ihnen das Finanzamt wichtige Informationen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen diese Auskunft effizient bereitstellt.

Böhlen im Überblick

Einwohner 6.787 3.374 männlich
3.413 weiblich
Fläche 25,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 153

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Grimma

Adresse

Lausicker Straße 2
04668 Grimma

Postfach 1126 , 04661 Grimma

Kontakt

Telefon 03437 940-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03437 940-5000

Finanzamtsnummer

3238

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Grimma

IBAN: DE12860000000086001508

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04561, 04564

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böhlen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 433%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank