Finanzamt Böhme

In der Gemeinde Böhme im Kreis Heidekreis, Niedersachsen, ist das Finanzamt Soltau zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie Lohnsteuer beraten lassen. Das Finanzamt bietet Ihnen wertvolle Informationen zu Fristen und dem Umgang mit Steuerbescheiden. Bei der Einreichung von Belegen erhalten Sie Unterstützung, sodass Sie alle relevanten Unterlagen fristgerecht einreichen können. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um Ihre steuerlichen Fragen zu klären und das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Nutzen Sie diesen praktischen Service, um immer gut informiert zu sein.

Böhme im Überblick

Einwohner 940 470 männlich
470 weiblich
Fläche 37,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 35

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Soltau

Adresse

Rühberg 16
29614 Soltau

Postfach 1243 , 29602 Soltau

Kontakt

Telefon 05191 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2341

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE SOLTAU

Kontoinhaber: Finanzamt Soltau

IBAN: DE41258516600000100016

BIC: NOLADE21SOL

Zuständig für Postleitzahlen

29693

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böhme

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank