Finanzamt Böllen

Die Gemeinde Böllen gehört zum Kreis Lörrach und liegt im Bundesland Baden-Württemberg, wobei das Finanzamt Lörrach für die Steuerangelegenheiten zuständig ist. Bewohner von Böllen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beratend zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung der Steuerbescheide im Blick zu behalten und alle relevanten Belege rechtzeitig zu übermitteln. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die richtige Anlaufstelle zu finden, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion. So sind Sie immer gut informiert über das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt.

Böllen im Überblick

Einwohner 1.053 525 männlich
528 weiblich
Fläche 4,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Lörrach

Adresse

Luisenstr. 10
79539 Lörrach

Kontakt

Telefon 07621 1678-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07621 1678-245

Finanzamtsnummer

2811

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE33600501017435500415

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

79677

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böllen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank