Finanzamt Börde-Hakel

Börde-Hakel ist eine Gemeinde im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt, und wird von dem Finanzamt Staßfurt betreut. Für die Bewohner dieser Gemeinde ist es wichtig zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können. Bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen, Lohnsteuer oder Steuerbescheiden bietet das Finanzamt umfassende Auskunft. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Blick zu behalten. Planen Sie einen Umzug, so kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um dies zu klären, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das richtige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen stets im Griff haben.

Börde-Hakel im Überblick

Einwohner 2.893 1.444 männlich
1.449 weiblich
Fläche 38,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Staßfurt

Adresse

Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt

Postfach 13 55 , 39404 Staßfurt

Kontakt

Telefon 03925 980-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03925 980-4600

Finanzamtsnummer

3107

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Staßfurt

IBAN: DE85810000000081001512

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39448

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Börde-Hakel

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Grundsteuer A 373%
Grundsteuer B 416%
Gewerbesteuer 361%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank