Finanzamt Bördeland

In der Gemeinde Bördeland, die im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt liegt, ist das Finanzamt Staßfurt für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Ob Einkommensteuererklärung, Fragen zur Lohnsteuer oder Informationen zu steuerlichen Veranlagungen – das Finanzamt Staßfurt bietet umfassende Unterstützung. Wichtig ist es, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Für die Bewohner von Bördeland ermöglicht unser Finanzamt-Finder, das zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden. So bleiben Sie bestens informiert und können Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen.

Bördeland im Überblick

Einwohner 7.466 3.702 männlich
3.764 weiblich
Fläche 92,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 69

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Staßfurt

Adresse

Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt

Postfach 13 55 , 39404 Staßfurt

Kontakt

Telefon 03925 980-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03925 980-4600

Finanzamtsnummer

3107

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Staßfurt

IBAN: DE85810000000081001512

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39221

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bördeland

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Grundsteuer A 308%
Grundsteuer B 399%
Gewerbesteuer 369%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank