Finanzamt Bokensdorf

Bokensdorf, eine Gemeinde im Kreis Gifhorn in Niedersachsen, wird steuerlich vom Finanzamt Gifhorn betreut. Die Bewohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung ganz einfach beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zudem können sie Fragen zur Lohnsteuer, zu Fristen oder zur steuerlichen Veranlagung klären. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen zur Verfügung und helfen Ihnen, alle notwendigen Informationen zu Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich ist. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Informationen haben, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden.

Bokensdorf im Überblick

Einwohner 1.240 599 männlich
641 weiblich
Fläche 14,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38556

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bokensdorf

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bokensdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bokensdorf

Wann hat das Finanzamt Bokensdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–13:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bokensdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Braunschw. Str. 6, 38518 Gifhorn, telefonisch unter 05371 800-0 oder per E-Mail an Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bokensdorf zuständig?

Das Amt ist für Bokensdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bokensdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bokensdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Wolfsburg Gifhorn Sassenburg Wittingen Meine Meinersen Schwülper Isenbüttel Rühen Wesendorf Calberlah Müden (Aller)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank