Finanzamt Boos

Boos liegt im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Mayen zugeordnet. Bürger der Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen und werden bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung umfassend unterstützt. Wenn Sie Informationen über Lohnsteuer, Fristen oder Steuerbescheide benötigen, ist das Finanzamt Ihre erste Anlaufstelle. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. So stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen schnell und einfach erhalten können.

Boos im Überblick

Einwohner 2.848 1.412 männlich
1.436 weiblich
Fläche 9,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56729

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boos

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank