Finanzamt Boos

Die Gemeinde Boos im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Bad Kreuznach zugeordnet. Wenn Sie in Boos wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung, insbesondere wenn es um Themen wie Lohnsteuer und Fristen geht. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, an welche Stelle Sie sich wenden sollten, insbesondere wenn Sie eventuell umziehen möchten. Ein Umzug kann bedeuten, dass eine andere Behörde für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Das Team des Finanzamts Bad Kreuznach ist bereit, Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung und bei weiteren steuerlichen Fragen hilfreich zur Seite zu stehen.

Boos im Überblick

Einwohner 26.431 13.153 männlich
13.278 weiblich
Fläche 24,9 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55595

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boos

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank