Finanzamt Borgdorf-Seedorf

In der Gemeinde Borgdorf-Seedorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein, sind die Einwohner an das Finanzamt Rendsburg gebunden. Dieses Finanzamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung geht. Darüber hinaus können Sie hier Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären und sich über die Lohnsteuer informieren. Bei der Einreichung von Belegen und der Kommunikation über Steuerbescheide stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Rendsburg hilfreich zur Seite. Um finanzielle Nachteile aufgrund versäumter Fristen zu vermeiden, ist es ratsam, diese im Blick zu behalten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es erforderlich sein, sich an ein anderes Finanzamt zu wenden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Borgdorf-Seedorf im Überblick

Einwohner 427 207 männlich
220 weiblich
Fläche 6,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 4

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Rendsburg

Adresse

Kieler Str. 19
24768 Rendsburg

Kontakt

Telefon 04331 598-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04331 598-2770

Finanzamtsnummer

2128

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Rendsburg Bewertung für Grundsteuer 88 (2188) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Rendsburg

IBAN: DE16200000000020201504

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

24589

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Borgdorf-Seedorf

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 332%
Gewerbesteuer 335%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank