Finanzamt Born a. Darß

Die Gemeinde Born a. Darß, gelegen im Kreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, fällt unter das Zuständigkeitsgebiet des Finanzamts Ribnitz-Damgarten. Wenn Sie in Born a. Darß wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert beim Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Neben der Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Fristen, Steuerbescheide und die Einreichung von Belegen geht. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte eine Änderung des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Dadurch vermeiden Sie unnötige Verzögerungen in Ihren steuerlichen Angelegenheiten.

Born a. Darß im Überblick

Einwohner 1.013 472 männlich
541 weiblich
Fläche 63,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 15

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Ribnitz-Damgarten

Adresse

Sandhufe 3
18311 Ribnitz-Damgarten

Kontakt

Telefon 0385 588-45000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-45300

Finanzamtsnummer

4081

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Ribnitz-Damgarten

IBAN: DE98130000000013001510

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

18375

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Born a. Darß

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Born a. Darß

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Born a. Darß

Wann hat das Finanzamt Born a. Darß geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 9:00–12:00 Uhr; Di 9:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Do 9:00–12:00 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Born a. Darß?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Sandhufe 3, 18311 Ribnitz-Damgarten, telefonisch unter 0385 588-45000 oder per E-Mail an poststelle@finanzamt-ribnitz-damgarten.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Born a. Darß zuständig?

Das Amt ist für Born a. Darß mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Born a. Darß online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Born a. Darß abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Rostock Ribnitz-Damgarten Barth Dummerstorf Sanitz Marlow Graal-Müritz Tessin Broderstorf Bentwisch Rövershagen Zingst

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank