Finanzamt Borna

In der Stadt Borna, die im Kreis Leipzig im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Grimma für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Achten Sie auf die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, um eventuelle Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden. Auch Informationen zu Steuerbescheiden und zur Einreichung von Belegen sind für eine reibungslose steuerliche Bearbeitung wichtig. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Borna im Überblick

Einwohner 20.131 9.909 männlich
10.222 weiblich
Fläche 62,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 153

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Grimma

Adresse

Lausicker Straße 2
04668 Grimma

Postfach 1126 , 04661 Grimma

Kontakt

Telefon 03437 940-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03437 940-5000

Finanzamtsnummer

3238

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Grimma

IBAN: DE12860000000086001508

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04541, 04550, 04552

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Borna

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Borna

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Borna

Wann hat das Finanzamt Borna geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:00 Uhr; Di 7:30–18:00 Uhr; Mi 7:30–13:30 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Borna?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Lausicker Straße 2, 04668 Grimma, telefonisch unter 03437 940-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Borna zuständig?

Das Amt ist für Borna mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Borna online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Borna abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Grimma Markkleeberg Wurzen Markranstädt Frohburg Brandis Zwenkau Naunhof Colditz Borsdorf Bad Lausick Groitzsch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank