Finanzamt Bovenden

Der Flecken Bovenden im Kreis Göttingen, Niedersachsen, ist dem Finanzamt Göttingen zugeordnet. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt dort einreichen und sich Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung holen. Auch bei Themen rund um die Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes bereit, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Nutzen Sie die Finanzamt-Suchfunktion, um das zuständige Finanzamt für Ihre Anliegen schnell zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus Ihre Zuständigkeit hinsichtlich des Finanzamtes ändern kann.

Bovenden im Überblick

Einwohner 14.078 6.860 männlich
7.218 weiblich
Fläche 63,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 53

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Göttingen

Adresse

Godehardstr. 6
37073 Göttingen

Postfach 1842 , 37008 Göttingen

Kontakt

Telefon 0551 407-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2320

Öffnungszeiten

Servicecenter:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE GOETTINGEN

Kontoinhaber: Finanzamt Göttingen

IBAN: DE91260500010000000091

BIC: NOLADE21GOE

Zuständig für Postleitzahlen

37116, 37117, 37118, 37120

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bovenden

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank