Finanzamt Boxberg (Main-Tauber-Kreis)

Die Stadt Boxberg, die im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg liegt, ist dem Finanzamt Tauberbischofsheim zugeordnet. In Boxberg haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Lohnsteuerangelegenheiten zur Verfügung und informiert Sie über die wichtigen Fristen zur Abgabe von Erklärungen. Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen werden die Steuerbescheide versendet, weshalb eine sorgfältige Belegführung empfohlen wird. Im Falle eines Umzugs sollten Sie beachten, dass sich damit möglicherweise die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welche Behörde für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Boxberg im Überblick

Einwohner 7.210 3.605 männlich
3.605 weiblich
Fläche 64,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97944

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boxberg

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Boxberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Boxberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Boxberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Dr.-Burger-Str. 1, 97941 Tauberbischofsheim, telefonisch unter 09341 804-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Boxberg zuständig?

Das Amt ist für Boxberg mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Boxberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Boxberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Großrinderfeld Tauberbischofsheim Lauda-Königshofen Assamstadt Freudenberg Wertheim Wittighausen Külsheim Grünsfeld Werbach Ahorn Königheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank