Finanzamt Braak

In Braak, einer Gemeinde im Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, ist das Finanzamt Stormarn für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie in Braak wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Hilfestellung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuer und Fristen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass für Sie ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzugehen, an welches Finanzamt Sie sich wenden sollten, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. So können Sie Ihre Belege zielgerichtet und korrekt einreichen.

Braak im Überblick

Einwohner 946 486 männlich
460 weiblich
Fläche 7,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 10

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Stormarn

Adresse

Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe

Kontakt

Telefon 04531 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04531 507-399

Finanzamtsnummer

2130

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Stormarn Bewertung für Grundsteuer 90 (2190) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stormarn

IBAN: DE08200000000020201551

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

22145

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Braak

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Grundsteuer A 245%
Grundsteuer B 245%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank