Finanzamt Brachbach

Die Gemeinde Brachbach im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt unterstützt Sie nicht nur bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung, sondern auch bei der Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und Steuerbescheiden. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung von steuerlichen Unterlagen im Blick zu behalten, um rechtzeitig alles Notwendige zu erledigen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde bedeutet, dass Sie möglicherweise ein neues Finanzamt haben. Um einfach und schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Brachbach im Überblick

Einwohner 22.325 11.119 männlich
11.206 weiblich
Fläche 16,4 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57555

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brachbach

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 525%
Gewerbesteuer 470%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank