Finanzamt Brachtendorf

Die Gemeinde Brachtendorf im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Simmern-Zell zugeordnet. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sind die Mitarbeiter des Finanzamts die richtigen Ansprechpartner für Sie. Sie helfen bei der Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer und geben Ihnen Informationen zu den einzuhaltenden Fristen und erforderlichen Belegen. Es ist wichtig, diese Fristen im Auge zu behalten, um keine Nachteile zu erleiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um im Falle eines Umzugs die zuständige Behörde schnell zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So bleiben Sie stets gut informiert über Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Brachtendorf im Überblick

Einwohner 1.407 706 männlich
701 weiblich
Fläche 8,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56761

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brachtendorf

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank