Finanzamt Brachttal

In der Gemeinde Brachttal, die zum Main-Kinzig-Kreis in Hessen gehört, ist das Finanzamt Gelnhausen zuständig. Wenn Sie in Brachttal wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen, ob nun direkt vor Ort oder online. Das Finanzamt Gelnhausen bietet Ihnen Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort anzeigt. Darüber hinaus sollten Sie die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und die Einreichung von Belegen im Auge behalten, um mögliche Verzögerungen bei Ihrer Steuerveranlagung zu vermeiden.

Brachttal im Überblick

Einwohner 4.844 2.423 männlich
2.421 weiblich
Fläche 30,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Gelnhausen

Adresse

Frankfurter Straße 14
63571 Gelnhausen

Postfach 1262 , 63552 Gelnhausen

Kontakt

Telefon 06051 86-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2619

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63636

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brachttal

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Grundsteuer A 540%
Grundsteuer B 540%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank