Finanzamt Bräunlingen

In Bräunlingen, einer Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Villingen-Schwenningen Außenstelle Donaueschingen für die steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Bräunlingen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies unkompliziert bei Ihrem Finanzamt tun. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit zur Verfügung. Informieren Sie sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die für Ihren Wohnort zuständige Behörde zu finden, verwenden Sie gerne unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Bräunlingen im Überblick

Einwohner 1.720 844 männlich
876 weiblich
Fläche 7,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Villingen-Schwenningen Außenstelle Donaueschingen

Adresse

Käferstr. 25
78166 Donaueschingen

Kontakt

Telefon 07721 923-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07721 923-100

Finanzamtsnummer

2804

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Besuche über Homepage buchbar:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE94600501017481500500

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78199

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bräunlingen

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bräunlingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bräunlingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Bräunlingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Käferstr. 25, 78166 Donaueschingen, telefonisch unter 07721 923-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bräunlingen zuständig?

Das Amt ist für Bräunlingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bräunlingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bräunlingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Furtwangen im Schwarzwald Hüfingen Gütenbach Donaueschingen Blumberg Vöhrenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank