Finanzamt Brauweiler

Brauweiler, ebenfalls im Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz gelegen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Idar-Oberstein. Als Einwohner dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen können direkt an das Finanzamt gerichtet werden. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt rasch zu finden, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Das Finanzamt Idar-Oberstein unterstützt Sie umfassend bei der Bewältigung Ihrer steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, Ihre Steuererklärung ordnungsgemäß einzureichen.

Brauweiler im Überblick

Einwohner 5.643 2.892 männlich
2.751 weiblich
Fläche 32,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55606

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brauweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Brauweiler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Brauweiler

Wann hat das Finanzamt Brauweiler geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Brauweiler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein, telefonisch unter 06781/680 oder per E-Mail an Poststelle@fa-io.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Brauweiler zuständig?

Das Amt ist für Brauweiler mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brauweiler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brauweiler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weiden Hattgenstein Vollmersbach Gollenberg Eckersweiler Hahnweiler Sonnenberg-Winnenberg Heimbach Hellertshausen Hausen Ruschberg Rimsberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank