Finanzamt Brechen

Die Gemeinde Brechen im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen ist dem Finanzamt Limburg-Weilburg zugeordnet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich zu steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Das Finanzamt unterstützt Sie in Angelegenheiten der Lohnsteuer und der steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, die Abgabefristen für Steuererklärungen einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Zudem sind die Steuerbescheide hier erhältlich, und Belege können eingereicht werden. Vergessen Sie nicht, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Zuständigkeitswechsel des Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um Ihr zuständiges Finanzamt schnell zu ermitteln.

Brechen im Überblick

Einwohner 6.321 3.087 männlich
3.234 weiblich
Fläche 24,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 177

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Limburg-Weilburg

Adresse

Siemensstraße 7
65549 Limburg an der Lahn

Kontakt

Telefon 06431 208-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2630

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Weitere Informationen unter finanzamt.hessen.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Limburg-Weilburg

IBAN: DE70500000000051001507

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

65611

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brechen

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 357%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank