Finanzamt Breddin

In der Gemeinde Breddin im Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg, ist das Finanzamt Kyritz zuständig. Wenn Sie in Breddin wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sie können sich zu Themen wie der steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder Fristen informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen korrekt einreichen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Grenzen von Breddin hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt Ihrem neuen Wohnort zugeordnet ist. Ob Steuerbescheide oder die Bearbeitung von Belegen – das Finanzamt Kyritz bietet umfassende Unterstützung für die Einwohner von Breddin.

Breddin im Überblick

Einwohner 890 446 männlich
444 weiblich
Fläche 45,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 56

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Kyritz

Adresse

Perleberger Straße 1
16866 Kyritz

Kontakt

Telefon 033971 65-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3052

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07100000000016001507

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16845

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breddin

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Grundsteuer A 325%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 324%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank