Finanzamt Breisach am Rhein

Die Stadt Breisach am Rhein im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Freiburg-Land als zuständigen Ansprechpartner für alle steuerlichen Angelegenheiten. Egal, ob es um die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung oder um spezifische Fragen zur steuerlichen Veranlagung geht, das Finanzamt steht Ihnen hilfreich zur Seite. Unabhängig von der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation ist es wichtig, Fristen einzuhalten und alle erforderlichen Belege zu sammeln, um Ihre Steuererklärung vollständig und korrekt einzureichen. Wenn Sie auf der Suche nach Informationen sind, welches Finanzamt für Ihre Adresse verantwortlich ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann bedeuten, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen, daher sollten Sie diese Veränderung unbedingt im Hinterkopf behalten. Die Mitarbeiter des Finanzamtes Freiburg-Land unterstützen Sie auch bei Fragen rund um Steuerbescheide und deren Inhalte.

Breisach am Rhein im Überblick

Einwohner 1.348 673 männlich
675 weiblich
Fläche 15,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79206

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breisach am Rhein

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Breisach am Rhein

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Breisach am Rhein

Wie erreiche ich das Finanzamt Breisach am Rhein?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stefan-Meier-Str. 133, 79104 Freiburg, telefonisch unter 0761 204-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Breisach am Rhein zuständig?

Das Amt ist für Breisach am Rhein mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Breisach am Rhein online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Breisach am Rhein abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

St. Peter Kirchzarten Gottenheim Bötzingen Vogtsburg im Kaiserstuhl Merzhausen Stegen Eichstetten am Kaiserstuhl Schallstadt Sölden Ebringen Pfaffenweiler

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank