Finanzamt Breit

Die Gemeinde Breit im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Wittlich betreut. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zu erstellen und einzureichen, sei es digital oder in Papierform. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können direkt an das Finanzamt gerichtet werden. Auch Informationen zu Fristen und zur Erstellung von Steuerbescheiden sind dort erhältlich. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen für Ihren Wohnort erhalten, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So finden Sie schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt.

Breit im Überblick

Einwohner 1.097 543 männlich
554 weiblich
Fläche 7,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54426

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breit

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank