Finanzamt Breitengüßbacher Forst

Die Gemeinde Breitengüßbacher Forst im Landkreis Lichtenfels, Freistaat Bayern, hat derzeit kein spezifisches Finanzamt zugewiesen. Dies kann in bestimmten Fällen eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um die Einreichung von Einkommensteuererklärungen oder das Klären steuerlicher Fragen geht. In solchen Fällen empfehlen wir, das nächstgelegene Finanzamt zu kontaktieren, um Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und bei Fragen zur Lohnsteuer zu erhalten. Bei einem Umzug könnte sich zudem die Zuständigkeit ändern, was bedeutet, dass Sie möglicherweise ein anderes Finanzamt in Anspruch nehmen müssen. Um schnell und unkompliziert das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So stellen Sie sicher, dass Sie immer die richtigen Informationen und Belege zur Hand haben.
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Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Aktuelle Steuertermine für Breitengüßbacher Forst

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Breitengüßbacher Forst

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Breitengüßbacher Forst abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank