Finanzamt Breitscheid

Breitscheid ist eine Gemeinde im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Neuwied zugeordnet ist. Für die Bürger von Breitscheid bietet das Finanzamt die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden an die Mitarbeitenden des Finanzamts wenden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei einem Umzug über die Grenzen von Breitscheid hinaus kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die Zuständigkeit für Ihren neuen Wohnort schnell zu ermitteln.

Breitscheid im Überblick

Einwohner 2.773 1.384 männlich
1.389 weiblich
Fläche 66,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53547

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitscheid

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank