Finanzamt Breitscheid

In der Gemeinde Breitscheid im Lahn-Dill-Kreis, Hessen, ist das Finanzamt Dillenburg zuständig. Die Einwohner von Breitscheid können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Dillenburg gerne zur Verfügung. Es ist von großer Bedeutung, die Fristen für Steuererklärungen im Blick zu behalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus erstellt das Finanzamt Dillenburg die Steuerbescheide, die für Ihre steuerlichen Belange entscheidend sind. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, denken Sie daran, dass möglicherweise ein anderer Finanzamt zuständig wird. Um schnell und einfach das für Ihren Wohnort in Breitscheid zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Breitscheid im Überblick

Einwohner 4.539 2.300 männlich
2.239 weiblich
Fläche 31,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 171

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Dillenburg

Adresse

Wilhelmstraße 9
35683 Dillenburg

Postfach 1362 , 35663 Dillenburg

Kontakt

Telefon 02771 908-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2609

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Gießen

IBAN: DE05500000000050001540

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

35765, 35767

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitscheid

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank