Finanzamt Brenk

In der Gemeinde Brenk im Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die steuerlichen Belange zuständig. Bewohner dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Auch die Bearbeitung von Steuerbescheiden und das Einreichen von Belegen sind wichtige Aufgaben des Finanzamts. Sollte es zu einem Umzug kommen, der über die Grenzen von Brenk hinausgeht, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So bleiben Sie immer gut informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Brenk.

Brenk im Überblick

Einwohner 6.199 3.033 männlich
3.166 weiblich
Fläche 7,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 262

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56651

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brenk

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Brenk

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Brenk

Wann hat das Finanzamt Brenk geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Brenk?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Römerstr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, telefonisch unter 02641/3820 oder per E-Mail an Poststelle@fa-aw.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Brenk zuständig?

Das Amt ist für Brenk mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brenk online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brenk abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Müsch Harscheid Altenahr Dankerath Galenberg Oberzissen Glees Senscheid Spessart Bauler Hönningen Eichenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank