Finanzamt Briesen/Brjazyna

Die Gemeinde Briesen/Brjazyna im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, ist dem Finanzamt Cottbus zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Cottbus einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer unterstützend zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise die Zuständigkeit des Finanzamtes beeinflusst. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Es ist von großer Bedeutung, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um Unannehmlichkeiten bei den Steuerbescheiden zu vermeiden. Informieren Sie sich über alle relevanten Fristen, damit Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen können.

Briesen/Brjazyna im Überblick

Einwohner 776 386 männlich
390 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03096

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Briesen/Brjazyna

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Briesen/Brjazyna

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Briesen/Brjazyna

Wie erreiche ich das Finanzamt Briesen/Brjazyna?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Vom-Stein-Straße 29, 03050 Cottbus, telefonisch unter 0355 4991-4100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Briesen/Brjazyna zuständig?

Das Amt ist für Briesen/Brjazyna mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Briesen/Brjazyna online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Briesen/Brjazyna abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank