Finanzamt Brück

In der Stadt Brück, die im Kreis Potsdam-Mittelmark und im Bundesland Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Brandenburg zuständig. Die Einwohner von Brück haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Zudem können sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten klären. Es ist wichtig zu beachten, dass beim Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts nötig ist. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Beachten Sie auch die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen, um mögliche Verspätungsgebühren zu vermeiden. Das Finanzamt Brandenburg unterstützt die Bürger von Brück bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen.

Brück im Überblick

Einwohner 4.258 2.128 männlich
2.130 weiblich
Fläche 86,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14822

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brück

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 323%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Brück

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Brück

Wie erreiche ich das Finanzamt Brück?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel, telefonisch unter 03381 397-100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Brück zuständig?

Das Amt ist für Brück mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brück online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brück abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Brandenburg an der Havel Werder (Havel) Beelitz Michendorf Kloster Lehnin Bad Belzig Schwielowsee Groß Kreutz (Havel) Treuenbrietzen Seddiner See Wiesenburg/Mark Havelsee

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank