Finanzamt Brunnen

Brunnen, eine charmante Gemeinde im Kreis Neuburg-Schrobenhausen im Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg betreut. Die Einwohner von Brunnen können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie Lohnsteuer beraten lassen. Das Finanzamt unterstützt Sie umfassend bei der Klärung von Fragen zu Steuerbescheiden und der Bereitstellung von Belegen. Um sicherzustellen, dass Sie keine Fristen versäumen, empfiehlt es sich, die Abgabetermine im Blick zu behalten. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihre Wohnadresse in Brunnen zuständig ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. In Brunnen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner für alle steuerlichen Anliegen zur Verfügung.

Brunnen im Überblick

Einwohner 1.818 924 männlich
894 weiblich
Fläche 32,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 213

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Schrobenhausen m. ASt Neuburg

Adresse

Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen

Postfach 1269 , 86522 Schrobenhausen

Kontakt

Telefon 08252 918-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08252 918-430

Finanzamtsnummer

9159

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Neuburg: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 11:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08252/918-404

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

86564

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brunnen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Brunnen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Brunnen

Wann hat das Finanzamt Brunnen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:30 Uhr; Di 8:00–12:30 Uhr; Mi 8:00–12:30 Uhr; Do 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Brunnen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Rot-Kreuz-Str. 2, 86529 Schrobenhausen, telefonisch unter 08252 918-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Brunnen zuständig?

Das Amt ist für Brunnen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brunnen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Brunnen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neuburg a.d.Donau Schrobenhausen Karlshuld Karlskron Königsmoos Rennertshofen Burgheim Ehekirchen Oberhausen Aresing Gachenbach Weichering

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank