Finanzamt Bruttig-Fankel

In der Gemeinde Bruttig-Fankel, im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Simmern-Zell für alle steuerlichen Fragen zuständig. Die Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Anliegen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bei Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden zur Verfügung. Wenn Sie beabsichtigen, innerhalb von Bruttig-Fankel umzuziehen, bleibt das Finanzamt Simmern-Zell Ihr Ansprechpartner. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie jedoch prüfen, ob sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unsere einfache Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden.

Bruttig-Fankel im Überblick

Einwohner 11.614 5.863 männlich
5.751 weiblich
Fläche 105,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bruttig-Fankel

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bruttig-Fankel

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bruttig-Fankel

Wann hat das Finanzamt Bruttig-Fankel geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bruttig-Fankel?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schlossstr. 42, 56856 Zell, telefonisch unter 06761/8550 oder per E-Mail an Poststelle@fa-si.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bruttig-Fankel zuständig?

Das Amt ist für Bruttig-Fankel mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bruttig-Fankel online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bruttig-Fankel abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ulmen Nannhausen Biebern Argenthal Woppenroth Pommern Alterkülz Schlierschied Neef Reidenhausen Kaifenheim Beuren

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank