Finanzamt Bubesheim

Die Gemeinde Bubesheim im Kreis Günzburg, Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Günzburg. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich an das Finanzamt wenden, welches Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer behilflich ist. Beachten Sie unbedingt die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. In Bubesheim steht Ihnen das Finanzamt Günzburg bei Fragen zu Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen jederzeit zur Verfügung.

Bubesheim im Überblick

Einwohner 1.605 822 männlich
783 weiblich
Fläche 7,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 254

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Günzburg

Adresse

Schloßpl. 3
89312 Günzburg

Kontakt

Telefon 08221 902-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08221 902-209

Finanzamtsnummer

9121

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

November bis Juni: zusätzlich Donnerstag von13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89347

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bubesheim

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Bubesheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bubesheim

Wann hat das Finanzamt Bubesheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bubesheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßpl. 3, 89312 Günzburg, telefonisch unter 08221 902-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bubesheim zuständig?

Das Amt ist für Bubesheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bubesheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bubesheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Günzburg Krumbach (Schwaben) Burgau Ichenhausen Leipheim Jettingen-Scheppach Thannhausen Bibertal Offingen Burtenbach Kötz Kammeltal

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank