Finanzamt Bubsheim

Die Gemeinde Bubsheim im Tuttlingen-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tuttlingen. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einzureichen, egal ob online oder persönlich. Bei Unsicherheiten zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter im Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite. Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann bedeuten, dass Sie ein anderes Finanzamt in Anspruch nehmen müssen. Nutzen Sie zur Klärung unserer Finanzamt-Suchfunktion, um schnell die richtige Anlaufstelle zu finden. Bubsheim bietet seinen Bürgern eine zuverlässige Unterstützung in allen steuerlichen Belangen.

Bubsheim im Überblick

Einwohner 1.181 584 männlich
597 weiblich
Fläche 10,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78585

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bubsheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bubsheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bubsheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Bubsheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Zeughausstr. 91, 78532 Tuttlingen, telefonisch unter 07461 98-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bubsheim zuständig?

Das Amt ist für Bubsheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bubsheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bubsheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Buchheim Königsheim Immendingen Tuttlingen Hausen ob Verena Durchhausen Kolbingen Talheim Irndorf Bärenthal Reichenbach am Heuberg Denkingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank