Finanzamt Buch a.Wald

Die Gemeinde Buch a.Wald im Kreis Ansbach, Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Mittelfranken-West (bis 31.12.2025 FA Ansbach mit Außenstellen). Die Bürger von Buch a.Wald haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen hinsichtlich der steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer steht das Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus kümmert sich das Finanzamt um wichtige Fristen sowie die Bearbeitung von Steuerbescheiden und Belegen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig ist. Um schnell das zuständige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Funktion. Buch a.Wald bietet eine harmonische Umgebung und einen zuverlässigen Service in steuerlichen Fragen.

Buch a.Wald im Überblick

Einwohner 986 502 männlich
484 weiblich
Fläche 26,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 240

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Mittelfranken-West (203) (bis 31.12.2025 FA Ansbach mit Außenstellen)

Adresse

Mozartstr. 25
91522 Ansbach

Postfach 608 , 91511 Ansbach

Kontakt

Telefon 0981 16-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0981 16-1480

Finanzamtsnummer

9203

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0981/ 16-1154.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE80760000000076501500

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

91592

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buch a.Wald

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buch a.Wald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buch a.Wald

Wie erreiche ich das Finanzamt Buch a.Wald?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Mozartstr. 25, 91522 Ansbach, telefonisch unter 0981 16-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buch a.Wald zuständig?

Das Amt ist für Buch a.Wald mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buch a.Wald online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buch a.Wald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ansbach Feuchtwangen Dinkelsbühl Rothenburg ob der Tauber Heilsbronn Herrieden Neuendettelsau Wassertrüdingen Bechhofen Windsbach Dietenhofen Leutershausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank