Finanzamt Buchbach

Die Gemeinde Buchbach im Kreis Mühldorf a.Inn im Freistaat Bayern hat das Finanzamt Mühldorf als zuständige Behörde. Einwohner von Buchbach können hier ihre Einkommensteuererklärung abgeben und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Finanzamt Mühldorf ist auch für die Ausstellung von Steuerbescheiden zuständig. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen zugeordnet ist.

Buchbach im Überblick

Einwohner 3.371 1.775 männlich
1.596 weiblich
Fläche 28,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84428

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buchbach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buchbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buchbach

Wann hat das Finanzamt Buchbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:45–13:00 Uhr; Di 7:45–13:00 Uhr; Mi 7:45–13:00 Uhr; Do 7:45–17:00 Uhr; Fr 7:45–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Buchbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Katharinenplatz 16, 84453 Mühldorf, telefonisch unter 08631 616-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buchbach zuständig?

Das Amt ist für Buchbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Waldkraiburg Mühldorf a.Inn Ampfing Haag i.OB Neumarkt-Sankt Veit Gars a.Inn Kraiburg a.Inn Mettenheim Schwindegg Polling Aschau a.Inn Heldenstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank