Finanzamt Buchenbach

In der Gemeinde Buchenbach, die im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Freiburg-Land für die steuerlichen Fragen der Bürger zuständig. Egal, ob es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung, um Informationen zur Lohnsteuer oder um die Steuerveranlagung geht, das Finanzamt steht Ihnen unterstützend zur Seite. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu informieren und alle erforderlichen Belege vollständig zusammenzustellen. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden oder spezifischen Anfragen können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt Freiburg-Land wenden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um zu überprüfen, welches Finanzamt für Ihre aktuelle Adresse zuständig ist. Beachten Sie zudem, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über die eigene steuerliche Situation zu informieren.

Buchenbach im Überblick

Einwohner 815 413 männlich
402 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79256

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buchenbach

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buchenbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buchenbach

Wie erreiche ich das Finanzamt Buchenbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stefan-Meier-Str. 133, 79104 Freiburg, telefonisch unter 0761 204-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buchenbach zuständig?

Das Amt ist für Buchenbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchenbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchenbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

St. Peter Kirchzarten Gottenheim Bötzingen Vogtsburg im Kaiserstuhl Merzhausen Stegen Eichstetten am Kaiserstuhl Schallstadt Sölden Ebringen Pfaffenweiler

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank