Finanzamt Buchheim

In der Gemeinde Buchheim, die im Tuttlingen-Kreis in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Tuttlingen für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell einzureichen, sei es online oder direkt vor Ort. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Themen wie Lohnsteuer oder Steuerbescheide stehen die Experten des Finanzamts bereit, um Ihnen zu helfen. Denken Sie daran, die Fristen zur Einreichung Ihrer Unterlagen im Blick zu behalten, um keine Probleme zu riskieren. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Fragen zu finden. Buchheim legt Wert auf kompetente Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten.

Buchheim im Überblick

Einwohner 8.332 4.072 männlich
4.260 weiblich
Fläche 15,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78567, 88637

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buchheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buchheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buchheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Buchheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Zeughausstr. 91, 78532 Tuttlingen, telefonisch unter 07461 98-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buchheim zuständig?

Das Amt ist für Buchheim mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buchheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Königsheim Immendingen Tuttlingen Hausen ob Verena Durchhausen Kolbingen Talheim Irndorf Bärenthal Reichenbach am Heuberg Denkingen Aldingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank