Finanzamt Büchenbach

Im Landkreis Roth im Freistaat Bayern liegt die Gemeinde Büchenbach, die dem Finanzamt Mittelfranken-Ost (bis 31.12.2025 FA Schwabach) zugeordnet ist. Bewohner von Büchenbach können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist auch eine wichtige Anlaufstelle für Informationen zu Fristen, Lohnsteuer sowie für Einsicht in Steuerbescheide und Belege. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, was es umso wichtiger macht, sich über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren. Um das richtige Finanzamt für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden, nutzen Sie bitte unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Büchenbach im Überblick

Einwohner 5.514 2.702 männlich
2.812 weiblich
Fläche 30,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 245

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Mittelfranken-Ost (247) (bis 31.12.2025 FA Schwabach)

Adresse

Theodor-Heuss-Str. 63
91126 Schwabach

Kontakt

Telefon 09122 928-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09122 928-4020

Finanzamtsnummer

9247

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-Ost zuständig.
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 09122 8010-4400.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE20700500000004360586

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91184, 91186

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Büchenbach

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Büchenbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Büchenbach

Wie erreiche ich das Finanzamt Büchenbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Theodor-Heuss-Str. 63, 91126 Schwabach, telefonisch unter 09122 928-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Büchenbach zuständig?

Das Amt ist für Büchenbach mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Büchenbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Büchenbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwabach Roth Wendelstein Schwanstetten Rednitzhembach Georgensgmünd Abenberg Spalt Rohr Kammerstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank